Parcoursregeln - Für Deine Sicherheit

  • Die Bogensportanlage darf erst benützt werden, nachdem man sich ordnungsgemäß angemeldet hat und das Benutzungsentgeld entrichtet hat.
  • Das Geld gemeinsam mit einem Kontrollabschnitt ins Kuvert legen und in den Schlitz beim Infostand einwerfen. Der zweiten Kontrollkupon verbleibt beim Schützen und ist am Parcours mitzuführen.
  • Im Parcoursbuch Namen, Datum, ev. Vereinzugehörigkeit oder Wohnsitz eintragen.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen die Bogensportanlage nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen.
  • Auf der Bogensportanlage herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot.
  • Das Mitführen oder Verwenden von Jagdspitzen oder Armbrüsten ist verboten.
  • Jeder Schütze, jede Schützin haftet persönlich für die von ihm/ihr verursachten Schäden.
  • Jede Schützin, jeder Schütze muss im Umgang mit Pfeil und Bogen geschult sein und darf ausschließlich nur funktionsfähige Bogenausrüstung benutzen.
  • Der Parcours darf nur in der gekennzeichneten Richtung (Orange Pfeile) begangen werden. Ein Umkehren ist strengstens verboten.
  • Der Bogen darf nur am jeweiligen Abschußpflock in Richtung Ziel aufgezogen werden.
  • Jeder Schütze, jede Schützin hat beim Abschuss größte Aufmerksamkeit darauf zu legen, dass das gesamte Schussfeld vor, hinter und auch seitlich dem Ziel frei ist.
  • Entsprechend der gewählter Pfeilrunde lt. WA ist nach dem Wertungstreffer der weiterer Beschuß nicht mehr zulässig.  (Ausnahmen sind beim Vorstand einzuholen).
  • Bei der Pfeilsuche ist der Abschußpflock oder das jeweilige Ziel entsprechend zu markieren um nachfolgende Schützen aufmerksam zu machen. Geeignete Mittel sind: Eigener Bogen, Rucksack, Köcher, oder eine Person verbleibt beim Abschußpflock. 
  • Hunde sind wegen des Weideviehs am Parcours nicht zulässig.
  • Am Parcours sind alle gängigen Bogenklassen erlaubt. 

Der Vorstand