Die Bogensportanlage darf erst benützt werden, nachdem man sich ordnungsgemäß angemeldet hat und das Benutzungsentgeld entrichtet hat.
Das Geld gemeinsam mit einem Kontrollabschnitt ins Kuvert legen und in den Schlitz beim Infostand einwerfen. Der zweiten Kontrollkupon verbleibt beim Schützen und ist am Parcours mitzuführen.
Im Parcoursbuch Namen, Datum, ev. Vereinzugehörigkeit oder Wohnsitz eintragen.
Personen unter 18 Jahren dürfen die Bogensportanlage nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen.
Auf der Bogensportanlage herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot.
Das Mitführen oder Verwenden von Jagdspitzen oder Armbrüsten ist verboten.
Jeder Schütze, jede Schützin haftet persönlich für die von ihm/ihr verursachten Schäden.
Jede Schützin, jeder Schütze muss im Umgang mit Pfeil und Bogen geschult sein und darf ausschließlich nur funktionsfähige Bogenausrüstung benutzen.
Der Parcours darf nur in der gekennzeichneten Richtung (Orange Pfeile) begangen werden. Ein Umkehren ist strengstens verboten.
Der Bogen darf nur am jeweiligen Abschußpflock in Richtung Ziel aufgezogen werden.
Jeder Schütze, jede Schützin hat beim Abschuss größte Aufmerksamkeit darauf zu legen, dass das gesamte Schussfeld vor, hinter und auch seitlich dem Ziel frei ist.
Entsprechend der gewählter Pfeilrunde lt. WA ist nach dem Wertungstreffer der weiterer Beschuß nicht mehr zulässig. (Ausnahmen sind beim Vorstand einzuholen).
Bei der Pfeilsuche ist der Abschußpflock oder das jeweilige Ziel entsprechend zu markieren um nachfolgende Schützen aufmerksam zu machen. Geeignete Mittel sind: Eigener Bogen, Rucksack, Köcher, oder eine Person verbleibt beim Abschußpflock.
Hunde sind wegen des Weideviehs am Parcours nicht zulässig.
Am Parcours sind alle gängigen Bogenklassen erlaubt.